Wir beraten und informieren Sie kompetent über die Energieeinsparverordnung (EnEV) und ermitteln den für Sie bzw. für Ihr Anwesen richtigen Ausweis (Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis), je nachdem ob Sie Ihre Immobilie selbst nutzen oder diese vermieten oder verkaufen möchten. Ein Energieausweis ist in der Regel für das gesamte Gebäude auszustellen. Für Wohngebäude mit maximal 4 Wohnungen, für die der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, müssen Energieausweise seit dem 1. Oktober 2008 auf der Grundlage des Energiebedarfs ausgestellt werden.

Wir begutachten gemeinsam mit Ihnen bei einer vor Ort Begehung den aktuellen Bestand, beraten Sie über energieeffiziente Sanierungsmaßnahmen und sind Ihnen bei der Beantragung des Energieausweises behilflich. Selbstverständlich erfolgt die fachkundige Beratung durch unsere eigenen Energieberater. Nach Abschluss der Begehung und Auswertung der gesammelten Daten folgt unser Energiesparcheck, der sowohl eine energetische Bewertung des Ist-Zustandes als auch ein Sanierungsvergleich der Einsparmöglichkeiten der jeweils durchgeführten Sanierungsmaßnahmen ist.

Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin, um für Ihre Immobile die passende und maßgeschneiderte Lösung und die +optimale Effizienz zu finden. Selbstverständlich beinhaltet dies auch den Hinweis zu Förderanträgen für Einzelmaßnahmen der KfW-Programme 151/152 (Sanierungskredit) und 430 (Investitionszuschuss).